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Gute Beziehungen.

Barrierefreiheit: Internet für alle

Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von vielen Websites in Europa, weitestgehend barrierefrei zugänglich zu sein. 

Weil das für Verwirrung und Unsicherheit sorgt, habe ich für euch eine kompakte Übersicht erstellt. Was ich natürlich dazu sagen muss: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und hat somit keinen Anspruch auf juristische Korrektheit. 

Was ist das BFSG und wen betrifft es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Gesetz, das die „EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt. Es verpflichtet Unternehmen oder Organisationen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten (z.B. Websites, Apps, …), diese barrierefrei zu gestalten.

Grundsätzlich gilt das Gesetz also immer dann, wenn man online Verträge abschließen kann – etwa Tickets kaufen, Termine buchen, spenden oder ein Abo abschließen. Reine Info-Seiten ohne solche Funktionen sind nicht betroffen.

Wer die Vorgaben nicht beachtet riskiert empfindliche Bußgelder bis zu 100.000€ – und natürlich die üblichen Abmahnungen, wie man sie schon von DSGVO-Verstößen kennt.

Im Gegensatz zur DSGVO sind zudem die Interessengruppen der persönlich Betroffenen stark an einer Verbesserung der Situation interessiert – und insofern vielleicht eher geneigt, einen Verstoß gegen das BFSG zu melden. Und alle Bürger:innen das Recht, sich bei einem Verstoß eigenständig an die Marktüberwachungsbehörde zu wenden.

Ausnahme: Kleinstunternehmen

Wer Solo-Selbständig ist oder weniger als 10 Mitarbeitende  beschäftigt (genauer: mehr als 10 Vollzeit-Äquivalente im Jahresdurchschnitt) und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz macht, kann sich zurücklehnen. Solche Unternehmen sind bei Dienstleistungen (nicht bei Produkten) komplett von den Anforderungen des BFSG befreit.

Aber selbst wer formal befreit ist, sollte Barrierefreiheit im Blick behalten. Sie verbessert Usability für alle – und wer sich nicht darum kümmert, wirkt schnell altbacken. Zudem ist man nicht unbedingt vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen  sicher.

Was bedeutet das BFSG für Kirchen und Kirchengemeinden?

Landeskirchen, Bistümer und Freikirchen-Verbände haben in der Regel mehr als 10 Mitarbeitende und fallen somit schon allein deshalb unter das BFSG.

Das Gesetz erwähnt einzelne Kirchengemeinden und Freikirchen nicht ausdrücklich.

Entscheidend ist:

  • Bietet eine Gemeinde digitale Services mit Vertrags­bezug (z. B. bezahlte Veranstaltungen, Online-Spenden, Kita-Anmeldungen, Buchung von Hochzeiten), dann fällt sie unter das BFSG.
  • Reine Informations­angebote ohne Transaktionen sind nicht erfasst.


Ob eine einzelne Gemeinde als Kleinstunternehmen gilt und damit befreit ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Zwei Faktoren sind maßgeblich:

  • ob die einzelne Gemeinde weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt und der jährliche Haushalt kleiner 2 Mio. € ist. 
  • Aber auch davon, wie die Ortsgemeinde kirchenrechtlich mit der Gesamtkirche verbandelt ist.


Der Kirchenvorstand einer kleinen evangelischen Gemeinde ohne eigene Kita kann sich vermutlich meistens auf die BFSG-Ausnahme berufen, eine katholische Pfarrei voraussichtlich nicht, weil die Marktaufsicht den Diözesan­einfluss als „beherrschend“ werten dürfte. Freikirchliche Gemeinden liegen nahezu immer im geschützten Bereich.

Ich berate euch bei Bedarf gerne – sprecht mich an!

Aber auch hier gilt: Barrierefreiheit passt besonders gut zu kirchlichen Werten. Wer barrierefrei ist, heißt wirklich alle Besucher:innen willkommen.

Das Gesetz gilt seit

28
JUNI
2025

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Die WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Richtlinien zur Barrierefreiheit digitaler Inhalte. Sie definieren Kriterien, um Websites und Apps für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Auf ihnen basieren die Anforderungen des Gesetzes.

Die Kernprinzipien:

leicht wahrnehmbar

Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein

leicht
bedienbar

Navigation und Interaktion müssen einfach sein

leicht verständlich

Informationen und Bedienung müssen verständlich sein

robust & kompatibel

Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien kompatibel sein

WCGA 2.2. (Level AA) umfasst 50 einzelne Anforderungen für Barrierefreiheit. In der Regel erfüllen viele Websites schon einen großen Teil der Anforderungen, wenn sie gut strukturiert aufgebaut und responsiv sind  (also auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen wie Mobiltelefonen funktionieren). Und WordPress und Elementor, mit denen ich arbeite, decken bereits viele der Regelungen automatisch ab.

Die typischen Schwachstellen von Websites bezüglich Barrierefreiheit sind: 

  • Fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Mangelhafte Kontraste bei Text und Hintergründen
  • Nicht nutzbare Navigation per Tastatur
  • Fehlende oder unklare Fehlermeldungen in Formularen
  • Videos ohne Untertitel oder Audiobeschreibungen
  • Zu komplexe oder unstrukturierte Inhalte

 
Für Unternehmen und Kirchen nicht vorgeschrieben ist die Nutzung der offiziellen „Leichten Sprache“, die zwei zertifizierte Übersetzer:innen für jeden Text erfordert. Die wichtigsten Informationen in einfacher Sprache vorzuhalten ist aber empfohlen.

Ist vollständige Barrierefreiheit möglich?

Bei all dem gilt: Vollständige Barrierefreiheit – also das alle Menschen egal mit welcher Einschränkung alle digitalen Dienste problemlos nutzen können – wird vermutlich nie zu erreichen sein. Das ist (leider) weder technisch noch wirtschaftlich machbar. Auch das BFSG verlangt das nicht.

Es geht um eine Haltungsänderung und um die Etablierung eines Minimalstandards, damit möglichst viele Menschen an unserer mehr und mehr digitalen Welt selbstbestimmt teilhaben können. 

Ab Juni 2025 von mir gestaltete Websites setzen von Anfang an die Anforderungen für Barrierefreiheit um, so weit es möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Details sprechen wir zusammen individuell ab.

Umsetzungs-Strategie für Bestandsprojekte

Auch bei Bestandsprojekten habe ich immer auf Barrierearmut geachtet. Allerdings sind die Anforderungen des BFSG strenger.

Ich habe mich intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt. Viele nutzen die Gunst der Stunde und bieten überteuerte Plugins an, die auch noch Datenschutzprobleme mit sich bringen, weil sie eine weitere Verbindung zu einem Fremdserver öffnen. Ich habe viel recherchiert, um meinen Kunden eine möglichst optimale Lösung anbieten zu können. Ich habe mich für folgendes Entschieden:

  • Ich richte ein KI-Tool ein, um ALT-Texte für Bilder automatisch generieren zu lassen. Anschließend werden alle zukünftig neu hochgeladenen Bilder automatisch mit einer passenden deutschsprachigen Beschreibung für Screenreader versehen.  Diese kann bei Bedarf frei angepasst werden.
    Die laufenden Kosten sind für die übliche Anzahl an Bildern (je nach Paket) im Hosting inkludiert.

  • Damit meine Kunden kein teures Barrierefreiheits-Widget lizensieren müssen, habe ich ein eigenes Widget entwickelt, also eine über das Icon rechts unten bzw. über das Drücken der Taste A aktivierbare Werkzeugleiste, mit der Nutzer:innen die Darstellung und Interaktion einer Website spontan an ihre Bedürfnisse anpassen können.
    Die laufenden Kosten dafür sind im Hosting ebenfalls inkludiert.

  • Alle Seiten sollten manuell auf Barrierefreheit kontrolliert und Barrieren abgebaut werden. Das kann je nach Seite unterschiedlich aufwändig sein.


Details zu den Hosting-Paketen findet ihr hier.

Um die Bestandsprojekte an die gesetzliche Lage anzupassen, biete ich deshalb eine zweiphasige Strategie an: 

Phase 1

Erklärung zur Barrierefreiheit,  Alt-Texte, Barrierefreiheits-Widget 

Umsetzung: zeitnah

  • Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung
    wie gesetzlich vorgeschrieben. Enthält u.a. den Status der Barrierefreiheit und eine Ansprechperson für die Meldung von Barrierefreiheitsproblemen.
  • Automatische Benennung aller Links mit dem Linkziel, damit sie für Screenreader lesbar sind.
    Zum Beispiel „Link zur Seite Kontakt“ oder „Link zu tagesschau.de“.
  • Einrichtung des KI-Tools für die automatischen Alternativtexte bei Bildern per KI
  • Einmalige Erstellung von ALT-Texten per KI für alle Bestandsbilder der Seite.
  • Einrichtung des Barrierefreiheits-Widgets
Einrichtung (pauschal)
100€
KI-Texte für Bestandsbilder
8€/100 Bilder

Phase 2

Manuelle Kontrolle & Anpassung der ganzen Webseite

Umsetzung: je nach Kapazität

Ich prüfe die gesamte Website auf Herz und Nieren anhand der Kriterien der WCAG 2.2 AA, unter anderem…

  • Durchgängige Anzeige der ALT-Texte bei Bildern
  • Check von Kontrastverhältnissen
  • ARIA-Rollen und -Labels korrekt eingesetzt
  • Check ob alle Links per Tastatur bedienbar sind
  • Check der Strukturdaten und Überschriften-Hierarchien
  • Check auf Screenreader-Kompatiblitität
  • Skip-Link-Navigation
  • Keine rein visuellen Captchas (die berühmten „Hydranten“)
  • u.v.m.
Die Tests werden von mir wie gesetzlich vorgesehen dokumentiert und über Abweichungen in der Barrierefreiheitserklärung informiert.
 
Kleine Änderungen setze ich direkt um. Sollten wider erwarten größere Änderungen notwendig sein, besprechen wir das zusammen.
Kontrolle & Korrekturen
95€/Stunde
Geschätzt 3-4 Stunden für kleine Seiten, mehr für größere

Alle Preise netto zzgl. 19% MwSt.

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